Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten nicht für Verträge mit Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.
Abweichende Bedingungen des Käufers sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.
2. Vertragsschluss, Preise, Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bei Bestellungen nach Flächen- oder Raummaß wird der Materialbedarf von uns unverbindlich berechnet. Wir übernehmen keine Verantwortung für Mehr- oder Minderbedarf.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung unserer Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.
Ansprüche des Käufers aus den mit uns geschlossenen Vereinbarungen sind nicht abtretbar.
Die vereinbarten Preise sind stets Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie gelten "ab Werk" und die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto vom Rechnungsbetrag zahlbar.
Der Käufer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Wochen die Preise zu ändern. Ändern sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder sonstige Kostenfaktoren, können die Preise angemessen entsprechend den Kostenänderungen angepasst werden. Auf Verlangen des Käufers werden wir die Kostenänderungen nachweisen.
Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung mehr als unerheblich übersteigt.
Zahlungsverzug, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Veränderung oder Auflösung des Unternehmens berechtigen uns, vorbehaltlich unserer sonstigen Rechte, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung für alle noch zu erfüllenden Verträge zu verlangen. Noch nicht fällige Rechnungsbeträge werden in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.
Nach unserer Wahl können wir in solchen Fällen von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass der Käufer insoweit Ersatzansprüche erheben kann.
3. Gegenrechte des Käufers
Der Käufer ist zur Aufrechung oder Leistungsverweigerung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4. Lieferung
Die Transportgefahr geht, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zu Lasten des Käufers. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Wünsche des Käufers hinsichtlich Versendungsart oder etwaiger Transportversicherungen müssen schriftlich und rechtzeitig mitgeteilt werden. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Die zugesagten Lieferzeiten werden bei Vorliegen von höherer Gewalt um die Dauer ihres Vorliegens zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit verlängert.
Führt ein Ereignis höherer Gewalt zur Verlängerung der Lieferzeit um mehr als 30 Tage, können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten.
5. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die Waren nach Eingang unverzüglich auf Mängel, insbesondere auf die Übereinstimmung mit den Bestelldaten zu überprüfen. Vor Beginn des Auflagendrucks hat sich der Käufer in ausreichender Weise von der Richtigkeit des Duftes und der Eignung der Ware für den bestimmungsgemäßen Verwendungszweck zu überzeugen.
Festgestellte Mängel hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe der Ware, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, hat der Käufer unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens aber innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen.
Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und Verwen-dungshinweise entstehen. Insbesondere Mängel aufgrund der Nichtbeachtung der erforderlichen Auftragemenge (g/m²) gehen stets zu Lasten des Käufers.
Ferner übernehmen wir keine Gewähr für mögliche Duftabweichungen durch Fremdaromaten, die der Sphäre des Käufers zuzurechnen sind und sich somit unserem Verantwortungsbereich entziehen. Dazu zählen vorwiegend etwaige beim Druck- und Bearbeitungsvorgang vom Käufer eingebrachte Eigengerüche, welche z.B. durch Papierstrich, Druckfarben, Wasch- oder Feuchtmittel bzw. Drucktücher hervorgerufen werden können.
Eine durch den Duftdruck erzeugte, unvermeidbare Mattierung des Farbglanzes und auftretende Rauhigkeit stellt keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar.
Handelsübliche Abweichungen von Qualität, Maßen und Mengen bilden ebenfalls keinen Grund zu Beanstandungen. Für die Eignung unserer Ware zu bestimmten Verwendungszwecken oder zur Erreichung eines bestimmten Produktionsergebnisses sowie für die chemische Beständigkeit bei der Weiterverarbeitung mit anderen Stoffen wird nur gehaftet, wenn diese Beschaffenheit ausdrücklich zugesagt wurde. Anwendungstechnische Beratung, Empfehlung oder Auskünfte unsererseits sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von der eigenverantwortlichen Prüfung unserer Ware auf ihre Eignung für vorgesehene Zwecke und beabsichtigte Verfahren.
Sofern ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Hierbei sind die Art des Mangels und die berechtigten Interessen des Käufers zu berücksichtigen.
Im Falle der Nacherfüllung unserer Lieferungen haben wir alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Waren nach einem anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Käufers verbracht wurden, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wählt der Käufer den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und den Wert der mangelhaften Ware, sofern wir die Vertragsverletzung nicht arglistig verursacht haben. Ist nur ein Teil der gesamten Warenlieferung mangelhaft, kann der Käufer nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an dem übrigen Teil der Lieferung kein Interesse hat.
Die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der Ware kann dieser nur innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Ablieferung der Waren geltend machen.
6. Haftungsbeschränkung
Etwaige sonstige Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und/oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, insbesondere wegen Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers. Dies gilt nicht für den Fall der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Haftung für Schäden aus der Verletzung das Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden - außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers. Bei Annahme von Schecks und Wechseln erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor deren Einlösung. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Wird von dritter Seite durch Pfänden oder auf andere Weise unser Eigentum beeinträchtigt, so ist der Käufer verpflichtet, uns hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Kosten von Interventionen gegen Dritte trägt der Käufer. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so werden hiermit alle aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Zahlungsansprüche gegen den Zweitkäufer im Voraus an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Die Abtretung erfolgt in Höhe der gesamten Verbindlichkeiten, die seitens des Käufers an uns bestehen. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Mit Zahlungseinstellung des Käufers, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes. Bei vertragswidrigem Verhalten und schuldhafter Verletzung wichtiger Vertragspflichten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag vorliegen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
Die Verarbeitung gelieferter Waren durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns nur anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Parteien aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz Utting.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz Utting. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
9. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen des Vertrages und der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(Stand 2009)